Klublink Nutzungsvertrag für Einzelpersonen
Dieser Vertrag regelt die Nutzung der Plattform Klublink zwischen einer Einzelperson, die sich ohne Vereinszugehörigkeit registriert, und dem Anbieter der Plattform. Er gilt nicht für Vereine — für diese gilt der Klublink Nutzungsvertrag für Vereine.
1. Vertragsgegenstand
Klublink stellt der registrierten Person ein persönliches Nutzerkonto zur Verfügung. Über dieses Konto kann sie unter anderem Vereinen beitreten, die Klublink nutzen, an deren Angeboten teilnehmen und ihre eigenen Kontodaten verwalten.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Registrierung und die Bestätigung der E-Mail-Adresse zustande.
3. Verhältnis zu Vereinen
Tritt die Person über Klublink einem Verein bei, ist für die Verarbeitung der dabei anfallenden Mitgliederdaten der jeweilige Verein verantwortlich, nicht Klublink. Der Verein hat dafür einen eigenen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Klublink geschlossen. Dieser Nutzungsvertrag regelt ausschließlich das Verhältnis zwischen der Person und Klublink hinsichtlich des Kontos selbst.
4. Pflichten der Nutzerin oder des Nutzers
Die Person macht bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben, hält ihr Passwort geheim und nutzt das Konto nicht missbräuchlich oder für Zwecke, die gegen geltendes Recht verstoßen.
5. Verfügbarkeit und Haftung
Klublink bemüht sich um eine zuverlässige Verfügbarkeit der Plattform, kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit jedoch nicht garantieren. Für Schäden haftet Klublink nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
6. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Person kann ihr Konto jederzeit in den Kontoeinstellungen selbst löschen; damit endet auch dieser Vertrag. Die Löschung ist endgültig.
7. Änderungen
Die jeweils aktuelle Vertragsversion wird bei wesentlichen Änderungen erneut zur Bestätigung vorgelegt.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.